Gottfried Curio: Deutschland darf seine Rechtsstaatlichkeit nicht auf dem Altar der Vielfalt opfern

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Wer meint, Rechtsgrundsätze könnten nur auf wasserdichter rechtlicher Grundlage geändert werden – und nicht etwa auch einfach durch geübte (und tolerierte) Praxis –, der irrt sich gewaltig. Wie beim Migrationspakt, so auch beim schariakonformen Familienrecht.

So möchte der Bundesgerichtshof doch tatsächlich, daß das Bundesverfassungsgericht prüft, ob im Ausland geschlossene Kinderehen wirklich generell als unwirksam zu betrachten sind – oder ob nicht jede Kinderehe als Einzelfall gesondert erst noch zu überprüfen ist. Und was bewegt diese Männer des Rechts? Es gelte, den im Grundgesetz gesicherten Schutz von Ehe und Familie zu wahren.

Nach hiesigem Recht kann eine Ehe allerdings nicht vor dem 16. Lebensjahr eingegangen werden.

Vielehe und Kinderehe – oder auf Deutsch: von Erwachsenen ausgehandelter Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen – sollen plötzlich möglich werden, zum Zwecke eines kulturellen Appeasements. Kultur- und sittenfremde Verhaltensweisen werden importiert und allein dadurch, daß sie da sind, verschieben sie allmählich – durch Übung, Duldung und Gewohnheit – die gesellschaftlichen Normen, die Rechtsgrundsätze und den Auslegungsspielraum deutscher Gerichte.

Wenn es ums Einknicken vor rechtsfremder Zuwanderungs(un)kultur geht, macht der immer grüner werdende Merkel-Clan selbst vor der Legitimierung von Pädophilie nicht halt; merke: Kinderschänder mit amtlichem Stempel sind bald keine mehr.

Wir lernen: es kamen nicht nur „Leute zu uns“, sondern in deren Schlepptau auch neue kulturelle und sittliche Vorstellungen. Der Forderung von Fr. Özoguz, „unser Zusammenleben täglich neu auszuhandeln“, wird bereits – über unsere Köpfe hinweg – entsprochen. Oder wie Merkel sagen würde: die Scharia – nun ist sie halt da.

Verweis: Die Welt

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