Gottfried Curio: Anhörung im Innenausschuss zu sicheren Herkunftsländern

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In der heutigen Innenausschuss-Anhörung zur asylrechtlichen Einstufung sicherer Herkunftsstaaten frage ich die anwesende Bamf-Sachverständige, ob sie die Argumentation, es sei sowieso nicht sinnvoll, Länder als sichere Herkunftsländer zu deklarieren, da oft eh keine Abschiebung (aufgrund mangelnder Mitwirkungswilligkeit der aufnehmenden Länder) möglich ist, nicht auch als nicht schlüssig empfindet: denn die Einstufung als sicheres Herkunftsland ist als unabhängig von der Ausführbarkeit einer Abschiebung zu betrachten. Zudem frage ich, ob es nicht sinnvoll wäre, die Bamf-Entscheidungen zur Grundlage der Einstufung zu sicheren Herkunftsländer bei Ländern zu nehmen, bei denen schon jetzt Anerkennungsquoten von unter 5% (bzw. unter 3%) bestehen.

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