Gottfried Curio: Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Keine Privilegien für „Flüchtlinge“

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Bei der heutigen Pressekonferenz der AfD-Fraktion stelle ich den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vor, welcher diesen Freitag im Plenum eingebracht wird. Sog. „Flüchtlinge“ sind gegenüber anderen niederlassungswilligen Ausländern stark privilegiert: für eine Niederlassungserlaubnis wird ihnen nicht abverlangt, dass sie komplett eigenständig ihren Lebensunterhalt sichern und sie müssen auch nicht mindestens 60 Monate Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, sondern nur genau null Monate. Zudem wird nur ein niedrigeres Niveau der Sprachbeherrschung abverlangt. Dabei gibt es keinen Grund, warum „Schutzsuchende“ überhaupt einen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis haben sollten, denn sie suchen schließlich lediglich temporären Schutz und nicht Ansiedlung in Deutschland; noch weniger einzusehen ist, warum sie diese Niederlassungserlaubnis zudem noch unter niedrigeren Bedingungen als andere Ausländer beanspruchen können sollten. Durch diese Privilegierung werden Fluchtursachen – Pull-Faktoren – erst erzeugt, Anreize zum Asyltourismus gesetzt: die bekannte europäische Binnenmigration. Zudem ist die unbefristete Niederlassung meist der entscheidende Schritt zum Erwerb der Staatsbürgerschaft: Wenn massenhaft Einwanderer aus dem islamischen Kulturkreis und aus archaisch geprägten Clangesellschaften, die dem westlichen Wertesystem feindlich gegenüberstehen und sich nicht integrationswillig zeigen, eingebürgert werden, sorgt das für Sprengstoff im Inneren – vor allem in Zusammenhang mit dem demographischen Wandel der Wahlbevölkerung.

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