Gesichtsverhüllungsverbot in Österreich – Einreiseverbot mit Burka/Nikab

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Symbolbild

Seit dem 1. Oktober 2017 ist in Österreich das Verhüllen des Gesichts verboten, darunter fallen altertümliche Relikte wie Burka, Nikab und Bushiya, aber auch Clown-, Krampus- sowie Atemschutzmaske. Dieses Gesetz ist offenbar längst überfällig und ein notwendiger Schritt, solange Personen aus extrem rückständigen Regionen sich in Österreich aufhalten bzw. einreisen. Nun darf man gespannt sein, wie die „Gläubigen“ reagieren und ob sie das gültige Gesetz akzeptieren, oder einfach nur weiter provozieren?

Kronen Zeitung berichtet:

Ab Sonntag, null Uhr, ist es im gesamten österreichischen Bundesgebiet verboten, seine Gesichtszüge – vom Kinn bis zum Haaransatz – in der Öffentlichkeit zu verhüllen. Das gilt konkret für Burka, Nikab und Bushiya. Ebenso verboten sind aber auch die Verhüllung durch Clown-, Krampus- sowie Atemschutzmasken, außer sie sind beruflich, traditionell oder medizinisch indiziert.

Kontrolliert wird ab sofort besonders auf allen Flughäfen mit Landungen aus dem arabischen Raum, heißt es aus dem Innenministerium: erstmalig bei der Passkontrolle, zusätzlich noch im Ankunftsbereich – als „zweiter Burka-Check“.

Zuerst wird mittels Broschüren informiert, erst nach Weigerung bestraft. Doch diese Strafen können heftig ausfallen: Es droht die Festnahme, zwangsweise Entschleierung und eine Strafe von bis zu 150 Euro. Und: „Bei Weigerung der Burka-Abnahme ist überhaupt die Einreise zu verbieten“, so ein Sprecher.

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