Gesetzesänderung – An Dreistigkeit nicht zu überbieten
Gesetzesgrundlagen wurden vor dem Status der sogenannten Pandemie geändert, sodass der „Staat“ ab 2024 sich an dem Vermögen jedes einzelnen Bundesbürgers ermächtigen kann, um Injektionsschäden abzudecken. Es geht um die Änderung von Artikel 21 des Gesetzes zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts, auch Lastenausgleichsrechts genannt, vom 12.12.2019 mit Geltung ab dem 1.1.2024. Ursprünglich wurde der Lastenausgleich … Gesetzesänderung – An Dreistigkeit nicht zu überbieten weiterlesen
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