Gesetzesgrundlagen wurden vor dem Status der sogenannten Pandemie geändert, sodass der „Staat“ ab 2024 sich an dem Vermögen jedes einzelnen Bundesbürgers ermächtigen kann, um Injektionsschäden abzudecken. Es geht um die Änderung von Artikel 21 des Gesetzes zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts, auch Lastenausgleichsrechts genannt, vom 12.12.2019 mit Geltung ab dem 1.1.2024. Ursprünglich wurde der Lastenausgleich für die Opfer und Versehrten des Zweiten Weltkrieges eingeführt, diese Abgabe war über ein Zeitraum von 30 Jahren zu entrichten. 1982 endete der Lastenausgleich, aber das Gesetz existiert bis heute weiter. Und in dieser Änderung wird der Zweck der Kriegsopferfürsorge durch den Begriff soziale Entschädigung ersetzt.
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