Gernsbach: Vier Iraner und Afghanen zoffen renitent auf dem Altstadtfest

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Gernsbach: Auf dem Gernsbacher Altstadtfest wurden am späten Freitagabend ein Zeuge und zwei Polizeibeamte durch vier Festbesucher verletzt.

Das Quartett hatte erstmals kurz nach 23 Uhr durch sein ungehobeltes Verhalten vor der Stadthalle auf sich aufmerksam gemacht. Mehrere Zeugen berichteten, dass die vier Männer nach kleineren Rangeleien und möglicherweise auch Sachbeschädigungen von einigen Besuchern zum Verlassen der Veranstaltung aufgefordert worden waren. Da diese ersten Bitten ungehört blieben, startete ein 20-Jähriger gegen 23.14 Uhr einen erneuten Versuch, die aus dem Iran und Afghanistan stammenden Männer zur Raison zu rufen. Nach ersten Erkenntnissen entwickelte sich aus diesem Gespräch eine körperliche Auseinandersetzung, in deren Verlauf der um Schlichtung bemühte Zeuge von einem der vier uneinsichtigen Widersacher durch einen Schlag mit einer Flasche am Kopf verletzt wurde. Den von anderen Besuchern der Veranstaltung hinzugerufenen Polizeibeamten gelang es darauf nur mit Mühe, die Situation im Bereich der Waldbachstraße zu befrieden. Beim Eintreffen mehrerer Streifenbesatzungen wandten sich die Aggressionen der vier Angreifer unvermittelt und mit Vehemenz gegen die einschreitenden Ordnungshüter. Im Verlauf der darauffolgenden vorläufigen Festnahmen zogen sich zwei der eingesetzten Polizisten leichte Verletzungen zu.

Gegen die vier Beschuldigten wurden Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Zur Klärung des Tathergangs und zur Durchführung noch ausstehender Ermittlungen wurde beim Polizeirevier Gaggenau eine dreiköpfige Ermittlungsgruppe eingerichtet. Während zwei der Beteiligten nach Mitternacht auf freien Fuß entlassen wurden, mussten zwei ihrer alkoholisierten Begleiter den Rest der Nacht in den Gewahrsamszellen des Polizeireviers verbringen. Sowohl der 24 Jahre alte Zeuge als auch die beiden im Verlauf der Maßnahmen leicht verletzten Polizeibeamten mussten ambulant behandelt werden – Dienstunfähigkeit trat nicht ein.

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