Gerichtsurteil: Rundfunkanstalten sind Unternehmen, keine Behörden – Verwaltungsvollstreckung unrechtmäßig

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Die 5. Zivilkammer des LG Tübingen kommt in der Urteilsbegründung zu dem Schluss, dass der Südwestrundfunk SWR ein Unternehmen ist und dessen Vollstreckungen im Stil eine Verwaltungsvollstreckung nicht zulässig sind. Im Klartext: Der Sender kann nicht einfach so tun, als sei er eine Behörde und selbst Vollstreckungsbescheide wegen nicht geleistetem Rundfunkbeitrag ausstellen.

Die Begründung läuft im Wesentlichen darauf hinaus, dass sich „die öffentlich-rechtlichen Sender zwar Behördenbefugnisse anmaßen, tatsächlich aber unverkennbar als Unternehmen auftreten“.

Amtshilfe der Behörden ist nach diesem Urteil nicht mehr möglich, die Vollstreckungsmaßnahmen sind gesetzwidrig. Der Rundfunkbeitragsservice muss den Weg über Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsgericht mit richterlicher Unterschrift usw. gehen. Diese Bescheide können nicht von einem Unternehmen erteilt werden.

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