Gerichte überlastet: Hunderttausende Asylklagen und kein Ende in Sicht

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Die Zahl der Asylklagen an deutschen Verwaltungsgerichten ist in der ersten Hälfte des Jahres deutlich gestiegen, insbesondere wehren sich „Flüchtlinge“ gegen den subsidiären Schutz, der einen Nachzug von Familienmitgliedern ausschließt.  Da sollte doch ernsthaft der AfD-Vorschlag in Betracht gezogen werden, das Asylrecht in ein Gnadenrecht umzuwandeln?

Vermeintliche Schutzsuchende, die Mehrzahl von ihnen sind über sichere Staaten eingereist und zudem viele ohne Papiere, per Gesetz also unerlaubt eingewandert ohne Konsequenzen und zur Krönung die Gewährleistung einer Rundumversorgung, klagen gegen das Zielasylwunschland auf Kosten des deutschen Steuerzahlers, weil diese mit der Ablehnung des Asylantrags oder der Begründung der Asylentscheidung für subsidiären Schutz nicht einverstanden sind. Die Gutmütigkeit und Humanität werden zum Alptraum.

[…] An den deutschen Verwaltungsgerichten ist die Zahl der Asylklagen in der ersten Hälfte des Jahres deutlich gestiegen. Mitte Juli seien mehr als 283.000 Verfahren anhängig gewesen und damit fast doppelt so viele wie noch Ende 2016, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“.

Während 2016 insgesamt 175.000 Asylbewerber gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor Gericht gezogen seien, seien es in den ersten fünf Monaten dieses Jahres 146.000 gewesen. Entschieden hätten die Richter zwischen Januar und Mai über knapp 39.000 Asylklagen. Der Zeitung zufolge landen etwa zwei von drei Ablehnungsbescheide des BAMF vor Gericht. Und haben dort durchaus Aussicht auf Erfolg. Vier von fünf Syrern und drei von fünf Afghanen bekamen beispielsweise am Ende recht.

Besonders belasten die Gerichte demnach Klagen, in denen sich Flüchtlinge dagegen wehren, nur einen subsidiären Schutz erhalten zu haben. Damit aber können sie ihre Familienmitglieder nicht nachholen. Allein 69.000 solcher Verfahren waren dem Bericht zufolge Ende Mai anhängig. Die Mehrzahl der etwa 11.000 in diesem Jahr dazu gefällten Gerichtsentscheidungen fiel zugunsten der meist aus Syrien geflohenen Kläger aus, allerdings nicht in Berufungsverhandlungen vor den Oberverwaltungsgerichten. […] Quelle: Die Welt

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