Dem Oberverwaltungsgericht in Münster zufolge war die Fortschreibung des Corona-Lockdown im Kreis Gütersloh rechtswidrig und muss deswegen aufgehoben werden. Eine „differenziertere Regelung“ hätte erlassen werden müssen.
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Dem Oberverwaltungsgericht in Münster zufolge war die Fortschreibung des Corona-Lockdown im Kreis Gütersloh rechtswidrig und muss deswegen aufgehoben werden. Eine „differenziertere Regelung“ hätte erlassen werden müssen.