In einer Mitteilung heißt es zur Begründung der Richter:
„Nicht nachprüfbare Behauptungen reichten zur Rechtfertigung einer derart einschränkenden und weitreichenden Maßnahme wie einer Ausgangssperre nicht aus. Insbesondere sei es nicht zielführend, ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg in erster Linie mit fehlender Disziplin der Bevölkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum zu erklären.“ Nach mehr als einem Jahr mit der Pandemie „bestehe die begründete Erwartung nach weitergehender wissenschaftlicher Durchdringung der Infektionswege“. Maßnahmen, die nur auf Verdacht hin ergriffen würden, seien nicht mehr zu rechtfertigen.
Da hat ja mal ein mutiger Richter ein Urteil gesprochene, mal sehen wie lange er noch auf seinen Stuhl sitzt!
Quelle: NTV