Gericht Gießen: Wahlkampf-Slogan „Migration tötet“ sei nicht fremdenfeindlich

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Erst jetzt gelangt ein Gerichtsbeschluss an die Öffentlichkeit, ein Richter beim Verwaltungsgericht Gießen urteilte, dass der Slogan „Migration tötet“ nicht fremdenfeindlich und erlaubt sei, allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Wie Welt.de berichtet, heißt es in dem Beschluss beim Verwaltungsgericht Gießen (Az.: 4 K 2279/19.GI), die Worte seien nicht als volksverhetzend zu qualifizieren, sondern als die Realität teilweise darstellend zu bewerten. Der Aussagegehalt ist für den Richter eine „empirisch zu beweisende Tatsache“.

Cäcilia Reichert-Dietzel, die SPD-Bürgermeisterin von Ranstadt, hatte die NPD-Plakate vor der Europawahl im Mai abhängen lassen. Die rechtsextreme NPD klagte und bekam im August beim Verwaltungsgericht Gießen recht. Der Richter begründete sein Urteil: er sieht den Untergang des „fremdenfreundlichen“ Römischen Reichs als Konsequenz der Völkerwanderung. Es folgt die europäische Besiedelung Amerikas mit ihren tödlichen Auswirkungen für Indianer, Azteken und Inkas. Aus den zitierten beispielhaften historischen Wanderungsbewegungen wird deutlich, dass Migration tatsächlich in der Lage ist, Tod und Verderben mit sich zu bringen.

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