Gericht entscheidet: Bundesrepublik muss IS-Anhängerin aus Syrien zurückholen

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Bundesrepublik eine IS-Anhängerin und ihre drei Kinder aus Syrien zurückholen muss. Offenbar hat Deutschland noch nicht genug Probleme, sodass die ideologisierte Kampffrau, die sich einer Verbrecherorganisation anschloss, und ihr Nachwuchs nun obendrein den Steuerzahlern aufgebürdet werden, und offenbar hat der Schutz der hiesigen Gesellschaft keine Priorität.

Wie IS-Frauen ticken, zeigt ein Video von RT Deutsch, aufgenommen im Flüchtlingslager al-Haul nahe der syrisch-irakischen Grenze.

Focus Online berichtet:

Deutschland muss nach einem Berliner Gerichtsbeschluss eine Mutter zusammen mit ihren drei kleinen Kindern „unverzüglich“ aus einem syrischen Lager zurückholen.

Der Beschluss kann nicht mehr angefochten werden. Die Deutsche war laut Gericht 2014 mit zwei der drei Kinder in das Gebiet des sogenannten Islamischen Staats (IS) gereist, das dritte Kind wurde dort geboren. Das Auswärtige Amt hatte demnach die Rückholung der Kinder aus dem Lager Al-Hol im Nordosten Syriens bereits in die Wege geleitet, die der Mutter aber abgelehnt. Sicherheitsbelange der Bundesrepublik stünden einer Rückkehr der Frau entgegen, da sie sich dem IS angeschlossen habe.

Das Oberverwaltungsgericht entschied aber, die zwei, sieben und acht Jahre alten Kinder müssten gemeinsam mit ihrer Mutter zurück, weil die Kleinen traumatisiert und zwingend auf den Schutz und die Betreuung ihrer Mutter angewiesen seien. Der Schutz des familiären Verbundes nach dem Grundgesetz habe hier Vorrang.

Zu den Sicherheitsaspekten meinte das Gericht, für eine konkrete Gefährlichkeit der Mutter habe die Bundesregierung keine Tatsachen oder Anhaltspunkte benennen können.

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