Gerald Grosz: Die virologischen Reisehürden zum Wirt Ihrer Wahl

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Wenn Sie sich in Zukunft tatsächlich auf das einzigartige und gefährliche Lebensabenteuer einlassen sollten, einen Gastronomiebetrieb Ihrer Wahl für einen kleinen Espresso um 2 Euro 50 aufzusuchen, ein paar Tipps für Ihre gewissenhafte Reisevorbereitung: Auf keinen Fall sollten Sie Ihren Impfpass vergessen, sofern Sie bereits Ihren virologischen Mückenstich erhalten haben. Aber Vorsicht, nur der gelbe Impfpass gilt, der alte grüne ist out, also nicht gültig. Was so circa die Hälfte der Bevölkerung treffen wird. Also besorgen Sie sich rasch einen neuen. Zur Absicherung Ihrer Identität und um Fälschungen Ihres Impfpasses vorzubeugen, nehmen Sie zur Sicherheit Ihren Reisepass mit. Aber achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass nicht abgelaufen ist. Wenn Sie aber erst innerhalb der letzten drei Wochen einmal und nicht zwei Mal geimpft wurden, brauchen Sie zum Genuss Ihres Kaffees zusätzlich einen PCR- oder einen Antigentest, bevor Sie den heißersehnten Espresso in der Gulaschhütte Ihrer Wahl genießen wollen. Aber Vorsicht, der PCR-Test ist länger gültig, als der Antigentest. Um den Abstand zwischen Ihnen und den anderen Kunden zu gewährleisten, vergessen Sie nicht auf das desinfizierte Maßband um die zwei Meter zwischen Ihnen und Ihrem Nachbarn exakt ausmessen zu können. Bevor Sie das Lokal betreten, achten Sie darauf, dass Sie die FFP2-Maske mit sich führen. Ein reiner Mund- und Nasenschutz oder ähnliche Masken gelten nicht und ziehen Strafen nach sich. Nachdem Sie dem Wirt Ihren Impfpass (in dem alle anderen Ihrer Impfungen fein säuberlich vermerkt sind), den Reisepass und den Virentest ausgehändigt haben, registrieren Sie sich mit Ihrem Namen, Ihrem Geburtsdatum, Ihrer Adresse und Ihrer Telefonnummer in einer frei einsehbaren Gästeregistrierung. Wenn Sie nun der irrigen Annahmen sind, Sie hätten die Grenze zu Nordkorea überschritten, liegen Sie leider richtig. In diesem Sinn: Viel Spaß beim tagesfüllenden Ausflug zum Espresso!

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