Wien: Die Abteilung Fremdenpolizei und Anhaltevollzug (AFA) der Wiener Polizei führte umfangreiche Ermittlungen bezüglich des Verdachts der Urkundenfälschung und des schweren Betrugs. Insbesondere bestand der Verdacht, dass Drittstaatsangehörige mit gefälschten griechischen Dokumenten in Österreich einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Bei einer Kontrolle konnten vier georgisch- bzw. tschetschenischstämmige weibliche Tatverdächtige (27, 41, 46 bzw. 51 Jahre alt) bei widerrechtlicher Erwerbstätigkeit mit gefälschten Dokumenten ausgeforscht werden. Als Vermittlerin der Fälschungen stellte sich eine 53-jährige in Österreich lebende Georgierin heraus. Bei einer Hausdurchsuchung konnten zahlreiche griechische Dokumente sichergestellt werden.
Im Zuge der Erhebungen stellte sich heraus, dass die 53-Jährige seit 2010 Mindestsicherung bezieht. Ende Jänner 2010 ließ sie sich einer chefärztlichen Untersuchung zuführen, um sich aufgrund psychischer Probleme arbeitsunfähig schreiben zu lassen. Im März 2017 begann die Frau wieder zu arbeiten, unterließ jedoch die dafür nötige Meldung beim zuständigen Magistrat, wodurch sie unrechtmäßige Sozialleistungen in Höhe von rund 16.500 Euro bezog.
Weiters stellte sich heraus, dass dieselbe Tatverdächtige bereits 2005 unter einem Alias-Namen in Österreich um Asyl angesucht hatte, welches jedoch abgelehnt wurde. Es folgten weitere Asylanträge unter falschen Namen, wodurch sich die 53-Jährige aufgrund des vorübergehend rechtmäßigen Aufenthalts Sozialleistungen in Höhe von rund 40.000 Euro erschlich.
Außerdem betragen die Beiträge aus der Grundversorgung in jenen Zeiträumen, in der die mutmaßliche Betrügerin einer Erwerbstätigkeit nachging und somit nicht rechtmäßig bezogen wurden, insgesamt rund 13.000 Euro.
Der Gesamtschaden beläuft sich somit auf 69.259 Euro. Die Tatverdächtigen wurden wegen schweren Betrugs, Urkundenfälschung beziehungsweise Annahme, Weitergabe und Besitz falscher Dokumente sowie unrechtmäßiger Inanspruchnahme sozialer Leistungen angezeigt.