Genug ist genug! Die AfD klagt gegen Innenminister Horst Seehofer

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Der Verdacht steht im Raum, dass er seine Neutralitätspflicht verletzt hat, indem er in einem Interview unserer Partei vorwarf, sich gegen den Staat zu stellen. Ferner bezeichnete er die AfD als „staatszersetzend“. Das Interview konnte man zeitweise auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums nachlesen.

In ihrer Klage stützt sich die AfD auf die eindeutige verfassungsrechtliche Vorgabe, dass alle Parteien im politischen Wettbewerb die gleichen Chancen haben müssen. Schon früher hatte das Bundesverfassungsgericht dazu geurteilt, dass sich staatliche Organe deshalb grundsätzlich neutral verhalten müssen. Die Chancen stehen gut, dass Seehofer eine Niederlage im Verfahren kassiert. Selbige musste schon die ehemalige Bundesbildungsministerin Johanna Wank einstecken, als sie wenig neutral gegen die AfD ätzte.

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