Geheimhaltung! Bundesregierung verschweigt Zugeständnisse beim UN-Migrationspakt

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Seit Jahren wird über den UN-Migrationspakt verhandelt, der breiten Öffentlichkeit wurde das „nicht bindende“ Abkommen erst mit dem Rückzug Österreichs bekannt und durch die AfD, die das Thema auf die Agenda im Bundestag setzte. Den Pakt wollte man still und heimlich durchwinken, verkauft wird das Abkommen den Bürgern als heilsbringende Lösung zur „regulären“ Migration, das rechtlich nicht bindend sei und die Vorteile überwiegen, aber an Dutzenden Stellen von „wir verpflichten uns“ geschrieben steht.

Der Widerstand wächst, immer mehr Länder ziehen sich aus UN-Migrationspakt zurück, auch in Deutschland wird die Kritik am Vertragswerk lauter, die Werte Union mobilisiert einen Monat vor der Unterzeichnung mit einer Unterschriftenaktion gegen den Pakt. Dem Bundestag wurden 19 Petitionen zugesandt, aber keine von ihnen wurde veröffentlicht, zur Begründung hieß es: Petitionen dieser Art seien geeignet, „den interkulturellen Dialog zu belasten“. Die Bundesregierung behauptet weiterhin, der Pakt enthalte keinerlei Verpflichtungen für Deutschland. Werden die Bürger hintergangen? Oder werden den Bürgern geheimsvolle Informationen vorenthalten, wie Zugeständnisse?

Der Tagesspiegel berichtet:

Die Bundesregierung will die von ihr eingegangenen Kompromisse beim umstrittenen UN-Migrationspakt nicht offenlegen. Auch zu ihren ursprünglichen Verhandlungspositionen verweigert sie Auskünfte. Auf eine Anfrage des Tagesspiegels zum Zustandekommen der im finalen Entwurf des Abkommens enthaltenen Aussagen teilte das Auswärtige Amt (AA) lediglich mit: „Zahlreiche Elemente, die im deutschen Interesse sind, konnten dabei umgesetzt werden, dafür gab es an anderer Stelle Zugeständnisse.“

Welche Elemente dies waren und welche Zugeständnisse es gab, soll jedoch nicht öffentlich werden. Ein Sprecher erklärte, nähere Informationen dazu würden gegenüber Medienvertretern ausschließlich vertraulich und nur „im Hintergrund“ erfolgen. Begründet wurde dies nicht. Eine öffentliche Berichterstattung ist nach diesen Maßgaben jedoch ausgeschlossen. Weiterlesen

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