Gefährliche EU-Richtlinie: Jeder kritische Bürger kann ein Terrorist sein

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Am 5. Dezember beschäftigt sich der der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments (LIBE) sich mit der EU-Richtlinie, die die bürgerlichen Freiheiten in der EU in bisher nicht bekannter Weise beschränken kann. Diese Richtlinie wird nationalen Regierungen Möglichkeiten einräumen, die Meinungs- und Pressefreiheit sowie das Demonstrationsrecht und die Grundrechte der Bürger massiv zu beschneiden.

„Diese Richtlinie enthält eine Reihe schwerer Verbrechen wie Angriffe auf das Leben einer Person als vorsätzliche Handlungen, die als terroristische Straftaten qualifiziert werden können, wenn und soweit ein bestimmtes terroristisches Ziel verfolgt wird, zum Beispiel eine Bevölkerung ernsthaft einzuschüchtern oder unrechtmäßig eine Regierung oder internationale Organisation zu zwingen, eine Handlung durchzuführen oder zu unterlassen oder die grundlegenden politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören. Die Bedrohung, solche vorsätzlichen Handlungen zu begehen, sollte auch als terroristische Straftat angesehen werden, wenn sie auf der Grundlage objektiver Umstände festgestellt wird, die mit einem solchen terroristischen Ziel begangen wurden. Im Gegensatz dazu gelten Handlungen, die zum Beispiel eine Regierung unter Druck setzen, ohne jedoch die Tatbestände der umfassenden Liste der schweren Verbrechen zu erfüllen, nicht als terroristische Straftaten im Sinne dieser Richtlinie.“

Damit ist im Grunde gesagt, dass jeder, der „einschüchtern“ will oder massive Kritik an den wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen äußert, als Terrorist qualifiziert werden kann.

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