Friedhof Oberhaching: Muslimische Familie fordert Abstand zu Ungläubigen

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Symbolbild

Werden religiösen Gemeinschaften Sonderrechte gewährt, können diese ganz schnell ausufern, werden Zugeständnisse aus Toleranz gewährt, kommen umgehend weitere Forderungen, also Extrawürste wie Bestattung nur im Leintuch, Grabstätte bis in alle Ewigkeit, Grabstätte ausgerichtet gen Mekka und keine Bestattung unmittelbar neben „Ungläubigen“. Nicht einmal auf dem Friedhof hat man Ruhe vor den Befindlichkeiten der Muslime, wie so oft beanspruchen einige Anhänger des Islams Sonderrechte für sich und dazu dient ein weiteres Musterbeispiel: Eine muslimische Familie forderte ein ganzes Gräberfeld auf dem Friedhof Oberhaching und keine Bestattung unmittelbar neben Ungläubigen, letztlich blieben die Forderungen erfolglos.

tz.de vom 06.10.2017 – nachfolgend die wichtigsten Auszüge:

Eine muslimische Familie beanspruchte ein ganzes Gräberfeld. Darin solle alles in Richtung Mekka ausgerichtet sein. Das widerspreche dem Grundkonzept in Oberhaching mit offener Struktur, wie der Ausschuss argumentiert. Außerdem sollten, so Schelle weiter, in unmittelbarem Umkreis zum diesem Gräberfeld keine Ungläubigen bestattet werden dürfen. „Da wird es dann schwierig.“

Die Familie hatte zum Termin im Bürgermeisterbüro einen muslimischen Bestatter dabei, der einen gewissen Abstand zu den restlichen Gräbern einforderte. Dafür hatte der Bürgermeister kein Verständnis. Schelle fragte nach: „Ist der Abstand zum jüdischen Mitbürger weiter als zum christlichen oder zu jemanden, der aus der Kirche ausgetreten ist? Oder steht im Koran eine Metervorgabe? Dass etwa bei 2,80 Meter Tiefe auch ein entsprechender Abstand von 2,80 Meter sein muss?“
Der Oberhachinger Bürgermeister versteht unter dem „Dazugehören“ in der Gemeinde etwas anderes. Die Forderung nach einem eigenen Grabfeld jedenfalls hält er für übertrieben: „Wenn in einem ganzen Viertel nur Muslime beerdigt werden, dann bekommen wir ein Problem. Dann habe ich morgen die Buddhisten an der Backe. Und übermorgen heißt es: Da hinten ist der katholische Teil, und nebenan der evangelische.“
Schelle fasst zusammen: „Alleinansprüche auf Gräberfelder, das ist mit uns nicht zu machen. Es gehört zur Religionsfreiheit, dass man die andere Religion neben sich toleriert. Es muss ja auch der Christ tolerieren, dass neben ihm ein Muselmane liegt.“
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