Freispruch in Corona-Prozess mit bundesweiter Signalwirkung!

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Im Bild: Die drei Beschuldigten mit Rechtsanwalt André Picker

Gestern fand vor dem Amtsgericht Dortmund ein Prozess statt, bei dem uns das gemeingefährliche Verhalten vorgeworfen wurde, an einem warmen Frühlingsabend zu Dritt in Merkeldeutschland zusammen gestanden zu haben – ein angeblicher Verstoß gegen die zu diesem Zeitpunkt gültige Coronaschutzverordnung NRW. Doch vor Gericht gab es für die staatlichen Behörden eine dicke Klatsche!

Der Richter stellte fest, dass seiner Meinung nach die Coronaschutzverordnung ohne rechtliche Grundlage erlassen wurde – vorbei am Souverän, ohne Parlamentsvorbehalt. Genau dieser sei aber von den Gründungsvätern der Republik für solche Fälle als „Lehre aus 1933“ vorgesehen worden. Zwar sei die Corona-Situation nicht ansatzweise mit damals vergleichbar und die Politiker wollten seiner Meinung nach die Bevölkerung vor einer schweren Krankheit schützen. Aber: Rechtswidrig ist rechtswidrig, entschied der Richter, um mit „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, den Staatsrechtler Carl Schmitt zu zitieren.

Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil noch Rechtsbeschwerde zum OLG Hamm einlegen.

Hält dieses Urteil stand, sind alle (!) Rechtsverordnungen, die seit März erlassenen wurden, unwirksam, ebenso die daraus resultierenden Verfahren.

Urteil des AG Dortmund vom 2. November 2020, Aktenzeichen 733 OWi-127 Js 75/20-64/20

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