Freiburg: Gruppenvergewaltiger zeigen keine Reue

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Die elf Angeklagten des Prozesses um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen in Freiburg nahmen ihre Urteile ohne Regung entgegen. Sie wirkten direkt gelangweilt, als sie am 23.7.2020 im Freiburger Landgericht ihre Urteile für Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch kassierten. Der Hauptangeklagte Majid H. soll wegen Vergewaltigung für fünf Jahre und sechs Monate in Haft. Er führte die alkoholisierte und unter Drogeneinfluss stehende Frau nach Erkenntnis des Gerichts in das Wäldchen nahe der Disko, um ihr eine Tätowierung zu zeigen. Als sie wieder gehen wollte, habe er sie auf den Boden geschubst und vergewaltigt. Danach habe er die Frau allein liegen lassen und die anderen Männer geholt. Es folgten stundenlange Qualen. Sein Freund Ibrahim M., der der jungen Frau eine Ecstasy-Tablette verkauft hatte, muss für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Auch er habe die Frau sexuell missbraucht und zudem andere dazu aufgefordert. Auch die anderen jungen Männer, denen das Gericht eine Vergewaltigung der Frau nachweisen konnte, erhielten Haftstrafen zwischen einem Jahr sechs Monaten und vier Jahren. Das Gericht folgte mit dem Strafmaß im Wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Tat und das Verfahren sorgten bundesweit für großes Aufsehen – auch weil bis auf einen Angeklagten alle ausländische Staatsbürger sind. Das Gericht stellte bei einigen der Angeklagten Flucht- und Gewalterfahrungen in Rechnung, betonte aber auch, dass Vorstrafen bei Einzelnen zur Strafverschärfung geführt hätten. Die Männer hatten die Taten weitgehend bestritten oder vor Gericht geschwiegen.

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