„Fortschrittliche“ Eltern wollen „kein Geschlecht“ für ihr Baby

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Symbolbild

Im schönen Bayern waren zwei glückliche Eltern eines Neugeborenen der Ansicht, dass es bei der Eintragung ihres Säuglings im Geburtsregister keiner näheren Bezeichnung des Geschlechts bedürfe. Das sei nach dem Paragraphen 22 des Personenstandsgesetzes prinzipiell möglich. Und tatsächlich: In Absatz 3 dieses Paragraphen findet man die Regelung, dass jenseits der üblichen Zuordnungen „männlich“ und „weiblich“ „der Personenstandsfall auch ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe „divers“ in das Geburtenregister eingetragen werden“ könne.

Das örtliche Standesamt zeigte wenig Verständnis für die fortschrittlichen Eltern und weigerte sich, die Geburt ohne Geschlechtsangabe zu registrieren. Aber warum denn nur, wenn das Gesetz es doch ermöglichte? Die Ursache findet sich vermutlich darin, dass man einen Satz, erst recht in einem Gesetz, ganz lesen sollte, bevor man sich darauf beruft. Weiterlesen auf Reitschuster.de

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