„Flüchtlinge“: OVG Lüneburg verbietet Abschiebung nach Ungarn

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Offenbar sind die Gerichte in Deutschland völlig losgelöst von der Erde? Folgt man der Logik des OVG Lüneburg, dürfte Ungarn eigentlich gar kein EU-Mitglied sein, da dieses Land nicht den deutschen Gutmenschenstandards entspricht. Gewiss, Ungarn bläst nicht gerade Zucker in den Allerwersten der Asylbewerber, wie es in Deutschland üblich ist, aber warum auch und wovon denn.

[…] Deutschland darf nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg Asylbewerber nicht nach Ungarn abschieben, da ihnen dort eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung droht. Das Asylverfahren in Ungarn weise erhebliche Mängel auf und Flüchtlingen drohe die Inhaftierung ohne Prüfung von Gründen, stellte das Gericht in seinem Urteil fest.

Das Oberverwaltungsgericht stellte in seinem Urteil fest, dass die Bedingungen in den ungarischen Asylhaftanstalten erhebliche Missstände und Mängel erkennen ließen. […] Weiter auf „Die Welt„.

Der Eindruck entsteht, dass Richter den Schutz mit dem Lebensstandard verwechseln? Und auf welchen gesicherten Informationen beruft sich das OVG Lüneburg, dass der Kosovare nicht nach Ungarn abgeschoben werden kann, weil die Verhältnisse dort so schlecht sind? Und die Richter sind der Ansicht, nur Deutschland ist ein sicheres Land in Europa und die Vollversorgung spielt keine Rolle?  Und das Geld dafür? Kein Problem, das kommt natürlich wie der Ökostrom aus der Steckdose?

Es gibt außer Armut oder Arbeitslosigkeit keinen Grund aus dem Kosovo zu flüchten, für Asyl reichen diese Gründe aber nicht aus. Es sind Wirtschaftsflüchtlinge aus dem Kosovo, die nicht Schutz vor Verfolgung suchen, sondern die kostenlose Vollverpflegung, daher sollte nicht nach Ungarn, sondern in den Kosovo abgeschoben werden.

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