„Flüchtlinge“ oder Zwangsgeld? EuGH-Urteil: Polen, Tschechien und Ungarn haben EU-Recht gebrochen

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Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs haben Polen, Ungarn und Tschechien in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen und weigerten sich die EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen. Das Strafmaß sei noch nicht bekannt, es könnten aber finanzielle Sanktionen drohen, also Zwangsgelder.

Besser hohe Zwangsgelder in Kauf nehmen, als vermeintliche Asylbewerber aufnehmen, deren Identitäten und deren Vorgeschichten in keiner Weise geklärt sind? Schaut man auf diese drei Länder, so ergibt sich nur ein Fazit: Sie haben alles richtiggemacht, sie ersparten ihren Bürgern die Kosten, Auswirkungen und Zumutungen (wie z.B. importierte Kriminalität und Terror), die man heute in den aufnahmewilligen EU-Ländern sehen kann.

Und selbst wenn Polen, Ungarn und Tschechien gemäß der EU-Beschlüsse „Asylbewerber“ aufgenommen hätten, wie viele wären in diesen drei Ländern geblieben? Man könnte die Vermutung anstellen, nach Ankunft hätten sich die „Schutzsuchenden“ wieder auf die Flucht in Richtung Deutschland begeben – in die größere Komfortzone, wo es mehr Geld gibt und Abschiebungen kaum auf der Agenda stehen.

[…] Polen, Ungarn und Tschechien haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen. Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.

Hintergrund sind zwei Mehrheitsentscheidungen der EU-Staaten von 2015, wonach bis zu 160.000 Asylbewerber innerhalb der EU verteilt werden sollten. Dies sollte Griechenland und Italien entlasten.

Ein Strafmaß benannte der EuGH am Donnerstag noch nicht. Dazu müsste die EU-Kommission das Gericht erneut anrufen und finanzielle Sanktionen beantragen. […] Quelle: t-online.de

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