„Flüchtlinge“ im Praktikum: Nur einer von siebzig ist geblieben

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Zunächst stellen wir fest, dieser Betrieb benötigt 70 Arbeitskräfte und findet keine deutschen Arbeitnehmer? Oder möchte der Betrieb mit 0 Euro Kräften expandieren? Das ist der künftige Sklavenhandel in Deutschland?

Von 70 „Flüchtlingen“ die vor einem Jahr bei der Bauunternehmensgruppe Günter Papenburg in Halle eine Qualifizierung begonnen haben, ist nur noch einer da. Vorgesehen war, dass der Betrieb die „Flüchtlinge“ eigentlich binnen drei Jahren zu Berufskraftfahrern, Betonwerkern, Baumaschinisten und Bauhelfern ausbilden wollte. Damit bei den Bürgern keine negativen Gedanken erst aufkommen, von wegen nicht hochmotiviert oder gar arbeitsscheu wären diese „Fachkräfte“, kommen Rechtfertigungen für das Scheitern: Viele der „Flüchtlinge“ seien nicht mehr in Halle, einige „Flüchtlinge“ wählten eine andere Perspektive für sich und andere „Flüchtlinge“ bekamen neue Angebote von irgendwelchen Bildungsträgern und sind nicht mehr gekommen.

Wie wird mit deutschen Hartz-IV-Beziehern verfahren, wenn diese eigenständig ein Praktikum abbrechen, weil sie eine andere Perspektive für sich wählen? Die Folge sind Sanktionen, mit erheblichen Kürzungen der Leistungen. Gilt das auch für „Flüchtlinge“? Oder haben diese einen Sonderstatus, z.B. traumatisiert?

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