„Flüchtlinge“ durchgewinkt: Über 2.000 Passfälschungen zeigte BAMF nicht an

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstattet nach der Entdeckung von gefälschten Pässen angeblich so gut wie nie Anzeige. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Sicherheitskreise. Bei rund einem Prozent (2.273 Fälle) habe die physikalisch-technische Urkundenuntersuchung des BAMF schwere gerichtsfeste Manipulationen bemerkt. Im Raum steht damit der Verdacht der Urkundenfälschung. Das kann mit fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

Mit Sicherheit sind die 2.273 Fälle quasi nur die Spitze des Eisbergs, oft liegen offizielle und reale Zahlen in einem Vielfachen auseinander, daher sollte es nicht überraschen, dass die Zahl der gefälschten Pässe weit höher liegen dürfte.

Im Asylverfahrensgesetz heißt es: „Ein unbegründeter Asylantrag ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, wenn der Ausländer im Asylverfahren über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder diese Angaben verweigert.“ Das BAMF aber erklärte der „Welt am Sonntag“ dazu: Nachweislich falsche Angaben zur Identität führten nicht automatisch zu einer Ablehnung. Im Endeffekt heißt das, diese Asylbewerber können lügen und betrügen wie sie wollen, es passiert ihnen nichts, der Antrag wird weiterhin bearbeitet und sicherlich auch stattgegeben.

Aber wehe, der Deutsche zahlt keine GEZ-Zwangsgebühr, hinterzieht auch nur 50 Cent Steuern oder schreibt einen politisch kritischen Kommentar,  dann kennt dieses „Rechtssystem“ kein Erbarmen.

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