ROSENHEIM. Am frühen Freitagmorgen, 3. August 2018, war eine Frau in Rosenheim von zwei Männern vergewaltigt worden. Nicht einmal 72 Stunden nach Bekanntwerden des Verbrechens bei der Polizei konnten die beiden mutmaßlichen Vergewaltiger festgenommen werden. Sie wurden heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen des Tatvorwurfs der gemeinschaftlichen Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der erließ Haftbefehle, die beiden 27 und 30 Jahre alten Männer kamen in Justizvollzugsanstalten in Untersuchungshaft.
Eine junge Frau aus Rosenheim (Mitte Zwanzig) war am vergangenen Freitag in den frühen Morgenstunden nach einem Lokalbesuch zu Fuß auf dem Heimweg gewesen, als zwei Männer hinzugekommen waren und sie begleitet hatten. Die beiden Unbekannten hatten die Frau dann in eine Hofeinfahrt gezogen, entkleidet und gemeinschaftlich vergewaltigt. Bei der Polizei war das Verbrechen am Samstagabend bekannt geworden.
Unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein – Zweigstelle Rosenheim – übernahm das Kommissariat K1 der Kripo Rosenheim die Ermittlungen. In der eigens eingerichteten Ermittlungsgruppe „Gabel“ arbeiteten zehn Kripo-Beamtinnen und –Beamte mit Hochdruck und mit Unterstützung durch weitere Polizeieinheiten an der Klärung des Verbrechens.
Die sofort eingeleiteten akribischen Ermittlungen ergaben Hinweise auf zwei Personen. Am gestrigen Dienstagnachmittag gab ein Zeuge der Kripo dann den entscheidenden Hinweis, der schließlich zur Festnahme des 27-jährigen Gesuchten in der Rosenheimer Innenstadt führte. Nur wenige Stunden später konnte dann dem zweiten Tatverdächtigen die Festnahme erklärt werden. Der 30-Jährige befand sich in einem Fachklinikum in Wasserburg, wo er am Dienstag eingeliefert worden war. Beide Männer haben die somalische Staatsangehörigkeit und wohnen in der Region als Asylbewerber.
Nach den kriminalpolizeilichen Maßnahmen wurden sie am heutigen Mittwoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt. Wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung erließ der Richter Haftbefehle gegen beide, sie wurden unmittelbar danach in verschiedene Justizvollzugsanstalten eingeliefert.