Festnahme eines weiteren Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“

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Symbolbild

Aufgrund eines Auslieferungsersuchens der Bundesanwaltschaft wurde gestern (3. August 2020) der tadschikische Staatsangehörige Komron B. von Albanien zum Zwecke der Strafverfolgung an die Bundesrepublik Deutschland überstellt. Bei seiner Ankunft am Flughafen Frankfurt (Main) wurde der Beschuldigte durch Beamte des Polizeipräsidiums Düsseldorf festgenommen. Rechtsgrundlage hierfür ist ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2020.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, mit weiteren Mitgliedern der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ eine Terrorzelle gegründet zu haben (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 StGB). Bereits am 15. April 2020 waren fünf mutmaßliche Mitglieder dieser Terrorzelle festgenommen worden (vgl. Pressemitteilungen Nr. 12 und Nr. 13 vom 15. April 2020). Gegen einen der Festgenommenen wurde zwischenzeitlich Anklage erhoben (Pressemitteilung Nr. 28 vom 21. Juli 2020).

In dem Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs wird dem Beschuldigten Komron B. im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Komron B. schloss sich im Januar 2019 wie die übrigen Mitbeschuldigten auch dem „Islamischen Staat“ als Mitglied an. In dessen Auftrag gründeten sie gemeinsam eine sogenannte Zelle in Deutschland. Zunächst hatten sie vor, nach Tadschikistan auszureisen, um dort im Rahmen des bewaffneten „Jihad“ an Kämpfen gegen die Regierung teilzunehmen. Nachdem die Beschuldigten von diesem Vorhaben Abstand genommen hatten, beabsichtigen sie, nunmehr in Deutschland tödliche Anschläge zu begehen. Sie standen dabei wie bereits zuvor in Kontakt mit zwei hochrangigen IS Führungsmitgliedern in Syrien und Afghanistan, von denen sie entsprechende Anweisungen erhielten.

Anschlagsziele sollten dabei Einrichtungen von US-amerikanischen Streitkräften in Deutschland oder auch Einzelpersonen sein. Insbesondere planten sie einen Mordanschlag auf eine in Deutschland lebende Person, die sich aus Sicht der Beschuldigten islamkritisch in der Öffentlichkeit geäußert hatte. Vor diesem Hintergrund wurde das ins Auge gefasste Mordopfer bereits durch einen der Beschuldigten ausgespäht.

Zur Durchführung der Anschlagspläne verfügte die Zelle bereits über scharfe Schusswaffen nebst Munition. Zudem verschafften sich die Beschuldigten Anleitungen für die Herstellung sogenannter unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) und erwarben bereits einige der hierfür notwendigen Komponenten im Wege des Internet-Versandhandels.

Zur Finanzierung ihrer Planungen sowie des „Islamischen Staates“ in Syrien sammelten die Beschuldigten Geld in Deutschland und transferierten dieses über in der Türkei ansässige Finanzagenten an die Vereinigung. Um ihr noch weitere Mittel zukommen lassen zu können, nahm eines der Zellenmitglieder einen mit 40.000 US-Dollar dotierten Auftrag für einen Mordanschlag in Albanien an und reiste zur Umsetzung dieses Vorhabens mit einem weiteren Beschuldigten nach Albanien. Die Ausführung des Auftrages scheiterte allerdings kurzfristig, woraufhin sich beide zurück nach Deutschland begaben.

Der Beschuldigte Komron B. wurde am 29. April 2020 in Albanien festgenommen und befand sich dort bis zu seiner Überstellung an die Bundesrepublik Deutschland in Auslieferungshaft. Er wurde gestern Abend (3. August 2020) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

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