Familiennachzug steht in den Startlöchern: 26.000 warten bereits, um Visa-Anträge einzureichen

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Symbolbild

Das Bundeskabinett hat die Neuregelung des Familiennachzugs bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus beschlossen, obwohl der Familiennachzug dem Sinn des subsidiären Schutzes, der ein vorübergehender sein soll, widerspricht.  Die Bürger  dürften über die Entscheidung weniger erfreut sein, schließlich müssen diese für den erweiterten Willkommens-Spaß aufkommen. Nun soll es ab 1. August „offiziell“ mit dem Zustrom von 1.000 Familiennachzüglern von subsidiär Schutzberechtigten munter weitergehen, obendrein trudelt auch noch der Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen tagtäglich in Deutschland ein, diese Zahlen tauchen aber in keiner Statistik auf, könnte sonst „die hier schon länger leben“ beunruhigen.

Von wegen Rückführung – eher Einwanderung durch die Hintertür, der Aufenthalt der subsidiär Geschützten wird sich weiter verfestigen, die werden nie wieder gehen, wenn die Familienmitglieder erst in Deutschland eintreffen. 26.000 Angehörige stehen bereits in den Startlöchern, um endlich in das gelobte Paradies mit Dauerversorgung zu gelangen, wo der Vorausgeschickte seit Jahren auf die Zurückgelassenen wartet.

[…] Drei Monate vor den neuen gesetzlichen Regelungen zum Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränkter Bleibeperspektive haben bereits 26.000 Angehörige Terminanfragen an Deutschlands Auslandsvertretungen gerichtet, um ihre entsprechenden Visa-Anträge einzureichen. Das berichtet die „Rheinische Post“ (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage. (dts/9.5.2018) […]

[…] Das Bundeskabinett hat die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen. Die Bundesregierung verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Demnach sollen ab August engste Familienangehörige nachziehen können, wobei der Nachzug auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt wird. Laut Bundesregierung soll damit ein „Ausgleich zwischen der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit Deutschlands und seiner humanitären Verantwortung“ geschaffen werden. Deshalb sollen Ehegatten und minderjährige Kinder als engste Familienangehörige unter Umständen nachziehen dürfen. Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sollen ebenfalls einen Antrag auf Familiennachzug stellen können.

Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug soll es aber nicht geben. Die Behörden sollen anhand „humanitärer Gründe“ entscheiden, wer eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhält. Besonders berücksichtigt werden demnach die Dauer der familiären Trennung und das Alter der betroffenen Kinder. Außerdem gelten schwere Erkrankungen oder die konkrete Gefährdung der Angehörigen im Herkunftsland als „humanitäre Gründe“. (dts/9.5.2018) […]

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