Haftstrafe auch für einen „Like“: Härtere Strafen für digitale Hetze

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Von einer Beleidigung bis hin zur Billigung von Anschlagsplänen – derartige Inhalte im Netz sollen künftig härter bestraft werden. Schon mit einem einzigen Mausklick soll dann die Grenze zur Straftat überschritten werden.

Mit einem umfangreichen Gesetzespaket will die Bundesregierung gegen Hass und Hetze im Internet vorgehen. Die neuen Regelungen wurden mit den Stimmen der Großen Koalition im Bundestag verabschiedet.

Für Beleidigungen und Drohungen kann künftig Gefängnis drohen
Ein Punkt des Gesetzespakets betrifft Drohungen, die im Netz geäußert werden, etwa Körperverletzung, sexuelle Übergriffe oder auch Sachbeschädigung. Dafür können künftig Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Bisher stand nur auf eine im Internet veröffentlichte Morddrohung eine mögliche Gefängnisstrafe. Die wurde mit den Neuerungen auf ein Strafmaß von bis zu drei Jahre erhöht.

Auch für eine Beleidigung könnte der Verfasser zu einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilt werden.

Ein „Like“ kann ausreichen
Durch die neuen Gesetze wird auch der Strafrahmen rund um die Billigung von Straftaten erweitert. Bisher war es strafbar, bereits begangene Taten zu befürworten. Das gilt nun auch für angekündigte Taten. Dabei kann es auch schon reichen, wenn ein User durch ein „Like“ oder Ähnliches anzeigt, dass ihm die begangene oder geplante Tat „gefällt“. Erzielt diese Angabe eine große Reichweite unter anderen Internetnutzern, muss ein Gericht entscheiden, ob damit der „öffentliche Frieden gestört“ wird und damit Strafen verhängt werden könnten.

Netzwerke müssen Daten an das BKA übermitteln
Das Gesetzespaket nimmt aber auch die sozialen Netzwerke wie etwa Facebook oder Twitter in die Pflicht: Posts, die eventuell strafbare Inhalte zeigen, müssen künftig nicht nur gelöscht werden, sondern teilweise sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt werden. Und zwar mitsamt der IP-Adresse, mit deren Hilfe der Verfasser ermittelt werden kann. Das gilt unter anderem für die Verbreitung von Neonazi-Propaganda, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sowie für die Verbreitung von Gewaltdarstellungen oder von Inhalten, die einen Missbrauch zeigen. Bei besonders schweren Straftaten wie Terrorismus oder Tötungsdelikten können die Beamten des BKA auch die Passwörter der Internetnutzer verlangen.

Quelle: Tagesschau

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