Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts stellt klar: Das Asylrecht für Landwegs-Migranten ist längst abgeschafft!

1884
Symbolbild

Von Jörg Meuthen: Liebe Leser, wie Sie fraglos aus zahlreichen Beiträgen unserer Bürgerpartei, auch von mir hier auf meiner Seite, wissen, lautet einer unserer zentralen Vorwürfe gegenüber der Merkel-Regierung: Im Bereich des Asylrechts bricht diese Regierung fortwährend das geltende Recht.

Und zwar genau genommen das geltende Verfassungsrecht, nämlich Artikel 16a unseres Grundgesetzes. Dieser wurde 1993 mit doppelter Zweidrittelmehrheit in unserer Verfassung verankert, um den damals schon hunderttausendfach zu beklagenden Missbrauch des Asylrechts durch Armutsmigranten aus aller Herren Länder endlich in den Griff zu bekommen.

Allein: Dieser nach zähem Ringen aller Parteien ins Grundgesetz geschriebene Artikel interessiert die Merkel-Regierung schlicht nicht.

Dieser Vorwurf ist im Grunde genommen altbekannt. Und bekannt ist auch, dass wir für diesen Vorwurf seit Jahren von den Medien in eine ganz bestimmte Ecke gestellt werden.

Ein unrühmlicher Höhepunkt dieses jahrelangen Kesseltreibens bestand darin, dass der von der Merkel-Regierung frisch eingesetzte, neue Verfassungsschutzpräsident Haldenwang uns vorwarf, wir würden eine Abschaffung des individuellen Grundrecht auf Asyl fordern und uns auch deshalb (unzulässigerweise, wie man zwischenzeitlich dank gerichtlicher Feststellung weiß!) öffentlich zum „Prüffall“ erklärte.

Hochinteressant ist gerade vor diesem Hintergrund nun, dass jemand, der sich vielleicht mit der Verfassung doch etwas besser auskennt als jener Herr Haldenwang, feststellt, dass dieses individuelle Grundrecht auf Asyl für die allermeisten Asylbewerber gar nicht mehr gilt – nämlich für alle, ich betone: für ALLE, die unser Vaterland auf dem Landweg erreichen.

Dieser jemand, der das nun im (leider hinter einer Bezahlschranke verborgenen) Interview mit der „Welt“ feststellte, ist kein geringerer als der langjährige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Dr. Hans-Jürgen Papier.

Er hat sich Zeit seines Berufslebens in höchstem Maße intensiv mit unserer Verfassung auseinandergesetzt, zuletzt vor seiner Berufung an das Verfassungsgericht als Professor für Staatsrecht an der Ludwig-Maximilian-Universität München.

Es dürfte wohl kaum jemanden geben, der sich mit der Materie besser auskennt als Professor Papier. Dieser Experte sagte zum Thema Asylrecht nun wörtlich im genannten Interview:


„Man hat in den 90er-Jahren das Asylrecht des Artikel 16 in der alten Fassung ganz erheblich eingeschränkt. Und zwar durch den Artikel 16a, wonach sich auf das grundgesetzlich verbürgte Asylrecht nicht berufen kann, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen sicheren Drittstaat einreist.

Und da Deutschland ausschließlich von sicheren Drittstaaten umgeben ist, kann sich eigentlich niemand auf das Grundrecht auf Asyl berufen, der über den Landweg einreist.

Um das einmal ganz deutlich zu sagen: Für diese Gruppe ist das Grundrecht auf Asyl schlichtweg abgeschafft worden.“

https://www.welt.de/…/Hans-Juergen-Papier-warnt-vor-Erosion…


Halten wir also fest: Für alle, die auf dem Landweg zu uns kommen (und das ist die überwältigende Mehrheit der Asylbewerber!), ist das Asylrecht seit 1993 abgeschafft. Eine Feststellung von ungeheurer Tragweite, bedenkt man das Ausmaß der von Merkel achselzuckend hingenommenen illegalen Einwanderung in unser Vaterland.

Nun werden weder Menschen klaren Verstandes noch linksgrün Verblendete Professor Papier allen Ernstes in die Ecke stellen wollen, in die unsere Bürgerpartei seit Jahren mit Wonne gestellt wird. Fakt aber ist: Die Aussagen sind an dieser (zentral wichtigen) Stelle absolut deckungsgleich.

Einmal mehr zeigt sich also, dass in Deutschland schon lange nicht mehr wichtig ist, WAS gesagt wird, sondern WER es sagt. Sobald eine Aussage von uns, der Alternative für Deutschland, getätigt wird, findet sie entweder gar nicht den Weg in die Massenmedien – oder wenn, dann nur in skandalisierter Form.

Die Medien tragen damit einen enormen Teil der Verantwortung dafür, dass diese Regierung seit Jahren das Recht brechen darf, ohne dass es für sie irgendwelche spürbaren Konsequenzen hätte. Merkel merkelt weiter, Seehofer tut wie immer nichts (außer die von ihm selbst beklagte „Herrschaft des Unrechts“ zu manifestieren), und die einwanderungsfanatischen Sozis klatschen Beifall ob der von ihnen erhofften künftigen Neuwähler, die sich nun grundgesetzwidrig im Sozialsystem breitgemacht haben.

Es ist also enormer Schaden für Deutschland entstanden, der aber medial totgeschwiegen wird. Früher hatten Journalisten noch das Selbstverständnis, die Bürger vor der Regierung zu schützen – heute dagegen scheint es wirklich andersherum zu sein: Die Regierung soll vor dem berechtigten Unmut der Bürger geschützt werden, damit diese ihre linksgrüne Politik ungestört fortsetzen darf.

Zeit, den Bürgern reinen Wein über den Verfassungsbruch der Merkel-Regierung einzuschenken. Zeit, die Verfassungsbrecher an der Wahlurne empfindlichst abzustrafen. Zeit für die #AfD.

4 1 Bewertung
Artikel Bewertung
Folgt Politikstube auch auf: Telegram

9 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments