Die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nicht zwingend nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen gewährt werden. So urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag.
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Die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nicht zwingend nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen gewährt werden. So urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag.