EuGH: Illegaler Aufenthalt für Asylwerber kein Haftgrund

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In der EU kann ein Asylwerber auch bei besonders großem Zustrom von Ausländern nicht mit der alleinigen Begründung in Haft genommen werden, dass er sich illegal im Land aufhalte. Der Staat müsse in solchen Fällen deutlich machen, dass derjenige eine Bedrohung für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung sei, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg per Eilvorabentscheidung.

Es ging um neue Asylregelungen in Litauen wegen der Lage an der Grenze zu Belarus. Seit Sommer 2021 kamen tausende Flüchtlinge über Belarus an die EU-Außengrenzen, wurden dort aber abgewiesen. Die EU wirft dem autokratischen, belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko vor, Migranten gezielt an die EU-Außengrenzen zu schleusen, um Druck auszuüben, weil die EU Sanktionen gegen sein repressives Regime verhängt hat. Im Juli rief Litauen den Notstand aus. Das Land verschärfte außerdem seine Asylvorschriften.

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