EuGH erzwingt neue Asylverfahren für Tausende abgelehnte Syrer

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Der Europäische Gerichtshof sprach einem syrischen Kriegsdienstverweigerer das Recht zu, in der Bundesrepublik einen Asylfolgeantrag zu stellen, nachdem sein erster Antrag abgelehnt worden war.

Der Syrer, dessen Fall behandelt wurde, war 2012 nach Deutschland migriert. Er war Kriegsdienstverweigerer und wurde deshalb in der Bundesrepublik nicht als Flüchtling anerkannt.

Eine neue EuGH-Rechtsprechung soll ab sofort dazu führen, dass Migranten, deren Asylverfahren nach den neuen Richtlinien voraussichtlich positiv ausgegangen wären, einen Anspruch darauf haben, dass ihre Folgeanträge bearbeitet werden. Allein bei syrischen Kriegsdienstverweigerern betrifft dies tausende junge Männer. Weiterlesen auf Heimat Kurier.at

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