EuGH entscheidet: Halal-Fleisch darf kein EU-Bio-Gütesiegel tragen

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Die Entscheidung des EuGHs ist begrüßenswert: Halal-Fleisch darf kein EU-Bio-Siegel tragen. Eigentlich sollte diese brutale Methode (betäubungsfreies Töten) der Schlachtung in der EU komplett verboten werden, da diese nicht mehr zeitgemäß ist, aber für besagte Religion werden immer wieder Sondergenehmigungen erteilt, damit das Fleisch „Halal“ verzehrt werden kann.

Focus Online berichtet:

Fleisch von Tieren, die ohne vorherige Betäubung rituell geschlachtet wurden, darf nach einem Urteil des obersten EU-Gerichts nicht mit dem EU-Bio-Gütesiegel gekennzeichnet werden. Eine solche Schlachtmethode erfülle nicht die höchsten Tierschutzstandards, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-497/17).

Hintergrund war ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort wollte eine Tierschutzorganisation erreichen, dass als halal gekennzeichnete Hacksteaks nicht mehr damit beworben werden dürfen, dass sie aus „ökologischem/biologischem Landbau“ stammen. Das zuständige Verwaltungsgericht bat den Europäischen Gerichtshof um Rat bei der Auslegung von europäischem Recht.

Die Luxemburger Richter befanden nun, dass in den betreffenden EU-Verordnungen mehrfach betont werde, dass bei Bio-Fleisch das Tierwohl eine zentrale Rolle spiele. Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass die Betäubung die Technik sei, die das Tierwohl zum Zeitpunkt der Schlachtung am wenigsten beeinträchtige. Das Leiden werde erheblich verringert. Die von religiösen Riten vorgeschriebenen Schlachtmethoden ohne Betäubung erfüllten diese Kriterien aber nicht.

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