EuGH bestätigt Dublin-Verordnung auch für 2015 – Merkel hat also rechtswidrig gehandelt

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Symbolbild

Also gelten doch die Dublin-Regeln und das Handeln von Merkel wird als rechtswidrig bestätigt? Man darf neugierig sein auf die Umsetzung des Urteils des EuGHs, zumindest dürfte diese richterliche Entscheidung Merkel unter Druck setzen:

[…] Die Dublin-Regeln gelten auch für die Flüchtlingskrise 2015. Das gab der Europäische Gerichtshof bekannt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen zentralen Punkt der EU-Asylgesetzgebung geklärt, der indirekt auch die Situation zahlreicher Flüchtlinge in Deutschland betrifft. Die Luxemburger Richter urteilten am Mittwoch, dass ein Grenzübertritt auch dann „illegal“ sein könne, wenn ein EU-Staat die Einreise aus humanitären Gründen und in einer außergewöhnlichen Situation gestattet. Folglich gilt auch dann das Prinzip der Dublin-III-Verordnung, wonach Menschen in dem EU-Staat Asyl beantragen müssen, wo sie zuerst europäischen Boden betreten haben.

Der EuGH hatte es mit einem Syrer und zwei afghanischen Familien zu tun. Sie waren 2015 und 2016 aus ihrer Heimat geflohen und zogen über die sogenannte Westbalkanroute nach Mitteleuropa. Dabei passierten sie jeweils den EU-Staat Kroatien, wo die Behörden selbst die Beförderung zur Grenze zum benachbarten EU-Staat Slowenien organisierten. Der Syrer stellte anschließend in Slowenien einen Asylantrag, die Afghanen schafften es bis nach Österreich und taten dies dort. Slowenien und Österreich wollen sie aber jeweils zurück nach Kroatien abschieben.

Im Prozess ging es um den Begriff der „illegalen Einreise“. Denn der Dublin-Grundsatz des Ersteinreiselandes gilt nur, wenn jemand dort „illegal“ eingereist ist. Das bestritten die Schutzsuchenden. Der Afghane etwa argumentierte, dass das Verhalten der Kroaten, die ihm ja sogar bei seiner Reise geholfen hatten, so zu verstehen sei, dass er legal eingereist sei. Ähnliches machten die Afghanen in Österreich geltend.

Die EuGH-Richter sahen die Einreise nach Kroatien trotzdem als „illegal“ an. Sie verwiesen unter anderem auf den Zweck der Dublin-Verordnung. Denn würde die Einreise durch die Erlaubnis legal, würde dies den betreffenden Staat – hier Kroatien – ja gerade von seiner Verantwortung für die Asylprüfung entbinden.

Das Urteil betrifft indirekt auch Deutschland, das grundsätzlich in derselben Situation ist wie Österreich und Slowenien. Auch in Deutschland sind damals zahlreiche Migranten eingereist, die auf der Balkanroute zunächst andere EU-Staaten passiert haben. […] Quelle: Die Welt/dpa

Nach dem Urteil ist die Mehrheit der „Flüchtlinge“ illegal in Deutschland und müsste „eigentlich“ wieder abgeschoben werden. Man darf auf die Reaktion der Bundesregierung insbesondere von Angela Merkel gespannt sein, wie sie die hunderttausende Illegalen rechtfertigen, die Milliarden Euro kosten. Und die wichtigsten Fragen überhaupt: Wird gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet? Wird sich in Deutschland nach der richterlichen Entscheidung in der Sache Asylpolitik etwas ändern?  Und wann wird Merkel zur Rechenschaft gezogen?

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