EU-Kommission „zutiefst besorgt“: Pushbacks durch Spezialeinheiten verhindern Einreise von Migranten

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Griechenland und Kroatien gehören zu jenen Ländern, die für den EU-Außengrenzschutz zuständig sind, für jenen Außengrenzschutz, der die Voraussetzung für offene EU-Binnengrenzen ist. Die zwei Länder schützen tatsächlich ihre EU-Außengrenze, indem diese strikt gegen illegale Einwanderung mit Zurückweisungen vorgehen und größtenteils verhindern.

Immer wieder werden sogenannte Pushbacks angeprangert, die als brutale Aktionen bezeichnet werden. Auch die EU-Kommission zeigt sich stets besorgt über die Zurückweisungen, da den „Schutzsuchenden“ der Zugang zum Asylverfahren verwehrt wird.

Die neuesten Vorwürfe von Pushbacks entstammen aus gemeinsamen Recherchen u.a. von SRF Rundschau, ARD Studio Wien, dem ARD-Magazin Monitor, den Recherchen zufolge verstoßen die Aktionen gegen Völker- und EU-Recht.

[…] Griechische und kroatische Spezialeinheiten schaffen Flüchtlinge und Migranten in verdeckten Operationen gewaltsam aus der EU, damit sie keinen Asylantrag stellen können.

„In Kroatien schlagen die Polizisten auf Flüchtlinge ein und treiben sie dann zurück nach Bosnien und Herzegowina“, heißt es. Die Rechercheure filmten insgesamt elf Pushbacks.

In der Ägäis sind demnach unter anderem Spezialeinheiten der griechischen Küstenwache damit betraut, potenzielle Asylbewerber abzufangen und in orangen Rettungsflößen auf dem Meer auszusetzen. […] Mehr auf Epoch Times

Stoßen diese Pushbacks tatsächlich gegen EU-Recht und sind diese illegal? Die Korrespondentin Carolin Drüten hat für die Welt ein erhellendes Interview mit dem griechischen Migrationsminister Notis Mitarachi geführt, wie Reitschuster.de berichtet.

Auf die sogenannten Push-Backs angesprochen, nimmt der Migrationsminister kein Blatt vor den Mund: Diese Zurückweisungen würde die europäische Gesetzgebung sogar vorschreiben:

Die Verordnung 656 aus dem Jahr 2014 besagt, dass ein Schiff, das illegal in EU-Gewässer einfährt, zurück in die Gewässer des Gebiets, aus dem es kommt, eskortiert werden muss.
Ohne diese Verordnung gäbe es keine Küstenwache, keine Passkontrolle, schlicht keine Grenzen.

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