EU-Kommission warnt: Länder haften im Fall von Nebenwirkungen durch Drittstich

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Die Europäische Kommission warnt die EU-Länder, die eine Auffrischungsimpfung des COVID-19-Impfstoffs empfehlen. Sie könnten sich dadurch erhöhten rechtlichen Risiken aussetzen. Zumindest solange der zusätzliche dritte Schuss noch nicht von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen wurde. Auch auf die Impfstoff-Hersteller könnte aus diesem Grund die Haftung zurückfallen – trotz anderslautender Klauseln in den geheimen Verträgen mit den Ländern.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat wiederholt erklärt, dass mehr Daten erforderlich sind, um die Verwendung von Auffrischungsimpfungen – sogenannten „Boostern“ – genehmigen zu können, berichtet Reuters. Allerdings haben acht europäische Länder bereits beschlossen, die zusätzliche Impf-Dosis unabhängig von der EMA zu empfehlen. Österreich, Belgien, Frankreich, Ungarn, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg und Slowenien tun das. Deutschland plant dies ebenfalls und 13 weitere Länder werden in nächster Zukunft diesem Beispiel folgen, so Reuters. Für all diese Länder könnten sich Haftungen im Falle von Nebenwirkungen durch die Dritt-Injektionen ergeben. Und auch die Hersteller sind – solange es keine EMA-Zulassung gibt – nicht gänzlich von der Haftung befreit. Quelle:Wochenblick.at

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