Die Meinungsfreiheit in Europa ist in großer Gefahr!
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies die Berufung der österreichischen Islamkritikerin Elisabeth Sabaditsch-Wolff ab, die zuvor von österreichischen Gerichten verurteilt wurde, weil sie die Beziehung zwischen dem damals 56-jährigen Propheten Mohammed und seiner erst 9-jährigen Ehefrau Aisha als möglicherweise pädophil hinterfragte.
Sie habe wissen müssen, dass ihre Aussage bei Muslimen Empörung auslösen würde. Der Europäische Gerichtshof stellte sogar fest, dass die Aussetzung der Meinungsfreiheit in „einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist“!
Mohammed-Kritik oder gar Karikaturen gibt es heute kaum noch, wir haben sie uns selbst verboten – aus politischer Korrektheit, aus vorauseilendem Gehorsam, im Namen des „gesellschaftlichen Friedens“ oder aus Angst vor gewaltsamen Reaktionen.
Wir wollen aber nicht in einer Gesellschaft von Feiglingen und Mitläufern leben – wir wollen und brauchen eine offene Gesellschaft, eine Gesellschaft, in der das beste Argument die Diskussion gewinnt und nicht irgendeine Religion das letzte Wort hat!
Urteil des EU-Gerichtshofes
Quelle: Martin Sichert (AfD)