Es darf weiter geschröpft werden – EuGH: Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

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Bei ARD/ZDF knallen vermutlich die Champagnerkorken, der EuGH hat die Zwangsabgabe…ähm den Rundfunkbeitrag für rechtmäßig erklärt, damit ist die wichtigste Einnahmequelle (u.a. für Pensionen) der linksgrünorientierten öffentlich-rechtlichen Sender gesichert. Die Bürger dürfen weiter für die Verdummung und Manipulation geschröpft werden, bei Nichtzahlung droht das Inkassounternehmen und im schlimmsten Fall kommt es dann zur Kontopfändung, Parkkralle etc. – gegebenenfalls zum Knastaufenthalt.

RT Deutsch vom 13.12.2018:

Der Europäische Gerichtshof hat den deutschen Rundfunkbeitrag für rechtmäßig erklärt. Dieser verstoße nicht gegen EU-Recht und sei keine unerlaubte Staatsbeihilfe, urteilte der EuGH am Donnerstag. Daran habe auch das neue Beitragsmodell nichts geändert.

Mehrere Beitragszahler klagten vor deutschen Gerichten gegen die geänderten Regeln. Dabei ging es unter anderem um die Art und Weise, wie der Beitrag von säumigen Zahlern eingetrieben wird. Das Landgericht Tübingen wollte deshalb unter anderem vom EuGH wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine verbotene staatliche Beihilfe für den Südwestrundfunk (SWR) und das ZDF sei, die gegen EU-Recht verstoße.

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