Erstaunlich: Mädchen muss nicht in Knabenchor aufgenommen werden

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Liegt ein Fall von Diskriminierung vor, wenn ein Mädchen nicht in einem Knabenchor singen darf? Über diese Frage musste das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag entscheiden – und wies die Klage einer Neunjährigen auf Aufnahme in dem nur von Jungen gebildeten Staats-und Domchor zurück.

Vor Gericht gezogen war die Mutter des Mädchens – und gleichzeitig auch seine Anwältin weil sie das Recht ihrer Tochter auf Gleichberechtigung verletzt sah.

Es gehe hier um einen Konflikt zwischen Gleichheit vor dem Gesetz und und Kunstfreiheit, fasste der Vorsitzende Richter nach rund drei Stunden den Konflikt zusammen. Doch in seiner Entscheidung setzte das Gericht die Freiheit des Chores, sich seine Sänger selber auszusuchen vor das Verfassungsprinzip der Gleichheit der Geschlechter.

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