Im Fall des erschlagenen Feuerwehrmannes in Augsburg hat das Bundesverfassungsgerichts aufgrund einer Verfassungsbeschwerde entschieden, dass sechs Tatverdächtige wieder auf freien Fuß kommen, der mutmaßliche 17-Jährige Haupttäter bleibt weiterhin in U-Haft. Da können die Richter nur hoffen, dass die sechs jungen und teils polizeibekannten Männer nicht untertauchen und/oder womöglich die Flucht antreten, falls das eintreten sollte, darf man auf die Erklärung gespannt sein.
[…] Mehr als drei Monate nach der tödlichen Attacke auf einen Feuerwehrmann in Augsburg kommen sechs Tatverdächtige wieder auf freien Fuß. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass der 17-Jährige in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt worden sei.
Der Beschluss des Oberlandesgerichts genügt nach Ansicht der Verfassungsrichter den Vorgaben zum erforderlichen dringenden Tatverdacht nicht. Die Ausführungen des Gerichts ließen die „erforderliche Begründungstiefe“ vermissen. Es fehle auch eine „schlüssige Darstellung einer konkreten Tat“ des Jugendlichen. Das Oberlandesgericht hätte „anstelle einer rein gruppenbezogenen Gesamtbetrachtung eine konkrete Tatbeteiligung jedes einzelnen Beschuldigten“ darlegen und begründen müssen. […] Mehr auf Welt.de