Ermittlungen gegen Syrer wegen Bigamie eingestellt – er darf mit zwei Frauen in Pinneberg leben

1115

Der Fall des Syrers Ahmed A.  in Pinneberg sorgte für reichlich Unmut, mit Genehmigung der Behörden und zum „Wohl der Kinder“ durfte der „Flüchtling“ seine Zweitfrau nachholen. Daraufhin gingen 150 Strafanzeigen wegen Bigamie, Sozialleistungsbetrug und sexueller Missbrauch bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe ein, die Ermittlungen wurden nun eingestellt.

Wie „Die Welt“ berichtet, sehen die Ermittler keine Hinweise auf Straftaten: „In Deutschland ist Bigamie zwar strafbar, die Fortführung bereits im Ausland geschlossener Doppelehen jedoch nicht“, sagte Müller-Rakow, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Inzwischen hat die Familie einen Flüchtlingsstatus für drei Jahre erhalten. Damit könnte der Syrer auch arbeiten gehen, er möchte aber lieber bei den Kindern bleiben.

Polygamie bleibt Polygamie und ist strafbar? Kommt darauf an welchen Pass derjenige besitzt, denn offenbar reisen nicht nur sogenannte „Flüchtlinge“ ein, auch werden gleich die Gesetze aus der Heimat nach Deutschland importiert und die Justiz schaut großzügig hinweg.

Nochmal zur Erinnerung der Beitrag – Dank an „Mama Merkel“ – Syrer mit Harem: Sie geben uns Sozialleistungen, sie geben uns Haus

0 0 Bewertungen
Artikel Bewertung
Folgt Politikstube auch auf: Telegram

4 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments