Ergebnis von EU-Irrsinn: Gottesdienst im Freiburger Münster kann wegen der DSGVO nicht online übertragen werden

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Der Online-Livestream des Fronleichnam-Gottesdienstes aus dem Freiburger Münster wird vorerst nicht stattfinden, berichtet der SWR. Grund dafür ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung und das daraus resultierende kirchliche Datenschutzgesetz.

Die Festgottesdienste im Freiburger Münster werden vorerst nicht mehr live über das Internet übertragen. Auch die für kommenden Donnerstag angekündigte Übertragung des Fronleichnam-Gottesdienstes wurde abgesagt. Hintergrund sind datenschutzrechtliche Bedenken, wie das Erzbistum mitteilte. Das Bistum verwies auf die in Kraft getretene EU-weite Datenschutz-Grundverordnung sowie auf das neue kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) der katholischen Kirche. „Es ist in den letzten Wochen und Tagen klar geworden, dass uns das neue kirchliche Datenschutzgesetz vor große Probleme stellt“, sagte der Sprecher der Erzdiözese Freiburg Michael Hertl am Freitag.

Beiden Gesetze garantierten jedem das Recht, selbst über personenbezogene Daten zu bestimmen. Eine Internetübertragung sei daher nur „rechtskonform“ möglich, wenn jeder Gottesdienstbesucher und alle die Messe gestaltenden Personen wie Ministranten, Musiker, Lektoren und Priester vorab die Zustimmung zum Streaming geben würden. Zudem müsse dieses Einverständnis schriftlich dokumentiert werden, betonte die Diözese.

Einverständniserklärung: „absolut nicht durchführbar“
Dies sei jedoch nicht zu organisieren: „Das sind bei großen Gottesdiensten dutzende von Zelebranten, hunderte von Mitfeiernden und von denen hätten wir allen eine Einverständniserklärung gebraucht und das ist absolut nicht durchführbar“, sagte Hertl. „Hauptproblem“ des KDG sei aus seiner Sicht, „dass das KDG nur journalistisch-redaktionellen Medien Ausnahmen von den strengen Datenschutzpflichten einräumt, nicht aber Pressestellen und Öffentlichkeitsarbeitern“, erklärte Hertl am Samstag in einem Interview von katholisch.de.

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