Ein Schlag ins Gesicht für die Familie des Opfers: BGH hebt Mord-Urteil gegen Kudamm-Raser auf

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Das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser ist aufgehoben. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab am Donnerstag in Karlsruhe der Revision zweier Männer statt, die nach einem illegalen Autorennen vom Landgericht Berlin zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt worden waren (4 StR 399/17). Die beiden damals 24 und 26 Jahre alten Männer waren in der Nacht zum 1. Februar 2016 auf dem Kurfürstendamm im Stadtzentrum mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde unterwegs, rasten über elf Kreuzungen mit mehreren roten Ampeln und fuhren dabei einen Mann tot.

Der BGH sah einen Vorsatz vom Landgericht nicht belegt – er ist Voraussetzung für ein Mordurteil. Der BGH wies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück. Die beiden Raser können nun auf eine wesentlich mildere Strafe hoffen. Bei einer fahrlässigen Tötung reicht der Rahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.

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