Eilklagen zu EZB-Anleihekäufe: Euro-Skeptiker scheitern vor Verfassungsgericht

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Mittwoch Eilklagen des ehemaligen CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und weiterer Euroskeptiker auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Ausstieg aus dem Programm für gescheitert.

Die Kläger wollten erreichten, dass Karlsruhe der Bundesbank den weiteren Ankauf von Staatsanleihen bereits jetzt untersagt, weil das Programm gegen das Verbot der Haushaltsführung per Notenpresse verstoße. Die Verfassungshüter wiesen die Anträge als unzulässig zurück, weil solch eine Anordnung die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmen würde.

Die Richter begründeten dies auch damit, dass sie das Verfahren bereits im Juli dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt hatten. Karlsruhe sah bei der Vorlage „gewichtige Gründe“ für die Vermutung, dass die EZB mit dem Programm unzulässig Staatshaushalte finanziere. Die Luxemburger Richter sollen nun klären, ob die EZB über ihr Mandat hinausgeht und unter welchen Bedingungen und gegebenenfalls auch in welchem Umfang die EZB Staatsanleihen aufkaufen darf. Quelle: afp/18.10.2017

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