Eilantrag für Grünen-Parteitag: Alle Bundesländer sollten Schiffe zur „Seenotrettung“ ins Mittelmeer schicken

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Symbolbild

Eine Gruppe von Grünen-Politikern um den EU-Abgeordneten Erik Marquardt will auf dem am Freitag beginnenden Bundesparteitag ihrer Partei in Bielefeld einen Eilantrag einbringen, in dem die deutschen Bundesländer aufgefordert werden, selbst Schiffe zur sogenannten Seenotrettung ins Mittelmeer zu entsenden.

Nun sollen sich die Bundesländer am Shuttle-Service…ähm an der Seenotrettung mit Schiffen im Mittelmeer beteiligen, die aufgesammelten „Schiffbrüchigen“ werden natürlich nach Europa transportiert und die Kosten bürden sie dann dem Steuerzahler auf. Man könnte auch den Weg Australiens gehen und den Bootsflüchtlingen deutlich machen, wer illegal versucht nach Europa zu kommen, auf den wartet kein neues Leben, sondern Abschiebehaft. Der harte Kurs Australiens hat sich bewährt, Flüchtlingsboote werden/wurden von der Marine auf hoher See abgefangen und zurückgeschickt, wer trotzdem von der Marine aufgefangen wurde, landet/e in abgelegenen Insel-Camps und somit in Abschiebehaft. Australien zeigt die Lösung, wie es funktioniert: das Produkt der Schlepper wurde zerstört und seit 2014 ist kein Bootsflüchtling mehr ertrunken.

RT Deutsch berichtet:

In dem Antrag, über den der Parteitag abstimmen soll, heißt es laut der Nachrichtenseite Spiegel Online, dass eine „europäische Seenotrettung“ in weiter Ferne liege:

„Das Mittelmeer ist ein Grab für Tausende Schutz suchende Menschen … Die Einigung von Malta, in der sich Italien, Malta, Frankreich und Deutschland auf eine schnelle Lösung von Geflüchteten einigten, war offenbar nur eine Pressekonferenz und keine Lösung. Wenn es keine europäische Seenotrettung gibt, wenn die deutsche Bundesregierung keine Rettungsschiffe schickt, dann müssen eben die Bundesländer Schiffe schicken … Deswegen fordern wir, dass Bundesländer Seenotrettungsschiffe ins Mittelmeer schicken oder Seenotrettungsorganisationen unterstützen.“

Laut einem von den Antragstellern in Auftrag gegebenen Gutachten besitzen die Bundesländer das Recht, derartige Schiffe ins Mittelmeer zu entsenden. Bei der „Seenotrettung“ dort sei in weiten Teilen kein hoheitlicher und diplomatischer Kontakt zu anderen Staaten erforderlich, für den „der Bund“ zuständig wäre. Auch eine eventuelle Absprache mit anderen Staaten zur operativen Zusammenarbeit im Einzelfall bliebe unterhalb dieser Schwelle. Anders lägen die Dinge, wenn die Küstengewässer der Anrainerstaaten zum Operationsgebiet würden.

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