Ehepaar klagt gegen Muezzin-Ruf: Er erklärt, was ihm daran nicht passt

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Im seit Jahren geführten Streit um einen Muezzinruf in Oer-Erkenschwick entscheidet am Mittwoch (10.00 Uhr) das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land NordrheinWestfalen. Anwohner hatten 2015 gegen eine Ausnahmegenehmigung der Ruhrgebietsstadt für den Lautsprecherruf zum Gebet der Türkisch Islamische Gemeinde (Ditib) geklagt. Der Gebetsruf erschallt seitdem nicht mehr. Das Verwaltungsgericht in der ersten Instanz hatte der Klage eines Ehepaares stattgegeben. Die Stadt hatte nach Ansicht der Richter die Ausnahmeregelung – freitags von 12.00 bis 14.00 Uhr für maximal 15 Minuten – nur unzureichend begründet. Der Kläger betonte, dass es ihm nicht um die Lautstärke, sondern um den Inhalt des Rufes gehe. Er fühle sich in seinem Recht auf Religionsfreiheit beschnitten. Der 8. Senat des OVG in Münster will voraussichtlich noch am Mittwoch eine Entscheidung verkünden. Zuvor soll sich ein Lärmgutachter zu dem Fall äußern.

Wie Spiegel Online berichttet, hat das OVG Münster entschieden, dass die Türkisch Islamische Gemeinde darf wieder mit Lautsprechern zum Gebet rufen. Die Vorsitzende Richterin Annette Kleinschnittger sagte in der mündlichen Verhandlung: „Jede Gesellschaft muss akzeptieren, dass man mitbekommt, dass andere ihren Glauben ausleben“, und fügte hinzu: Solange niemand zur Religionsausübung gezwungen werde, sei alles in Ordnung.

Politikstube: So weit ist es also schon gekommen, dass Menschen mit anderen Glauben die gejaulte und missionierende Religionspropaganda „hörbar“ ertragen müssen?  Wieder ein feiges Urteil zu lasten der Anwohner, das macht so langsam Schule. Diese Beschallung ist eine Belästigung und geht einfach zu weit.

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