„Durch Notstand gerechtfertigt”: Grüner Verfassungsrichter verteidigt Klima-Kleber

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Klima-Chaoten in Berlin

Michael Hassemer hat einen Lehrstuhl an der Universität Kaiserslautern und wurde auf Vorschlag der Grünen 2014 Mitglied der Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz. Gegenüber dem SWR drückte er Verständnis für die Proteste der „Letzten Generation” aus. Diese klebten sich zuletzt auf ein Rollfeld des Berliner Flughafens fest und blockierten somit für zwei Stunden den Betrieb. Hassemer schätzt jedoch „die Konsequenzen, die der Menschheit durch das Unterlassen von Klimaschutzmaßnahmen entstehen”, als so gravierend ein „dass Rechtsbeeinträchtigungen durch Protest bis zu einem gewissen Maß durch Notstand gerechtfertigt und darum hinzunehmen sind.”

Dabei bezieht er sich auf § 34 StGB (Strafgesetzbuch), danach handelt man nicht rechtswidrig, wenn „in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut” eine Tat begangen wird, um diese Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden. „Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.” Hassemer sieht die bisherigen Mittel der Aktivisten als angemessen, er betont „wenn man sich auf der Straße festklebt, geht ja erst mal nichts kaputt, und wir leben in einem Land der Falschparker und Rettungsgassenverweigerer.”

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