Dublin-Verfahren? Viele „Flüchtlinge“ bleiben in Deutschland

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Europäische Verträge scheinen offenbar nur für Deutschland zu gelten? Geltendes Recht interessiert in der EU niemand mehr, kein EU-Land hält sich noch an irgendwas, jeder macht, was er will und was er gerade für richtig findet, ein komplettes Chaos, aber die Krümmung von Bananen muss stimmen und die Durchflussmenge von Wasserhähnen.

Eigentlich dürfte Deutschland gemäß Dublin-Abkommen nicht einen der Geflüchteten aufnehmen und versorgen, der über den Landweg eingereist ist und somit aus einem sicheren Land kommt. Wie gesagt eigentlich, die Realität ist eine andere, denn oftmals suchen sich „Flüchtlinge“ ihr Wunschzielland aus, wobei Deutschland an vorderster Stelle steht. Aber in den meisten Fällen versucht Deutschland erst gar nicht, Ankommende in einen Durchreisestaat zurückzuführen.

Das Dublin-Verfahren der Europäischen Union sieht eigentlich vor, dass Flüchtlinge grundsätzlich in dem Land das Asylverfahren durchlaufen, in dem sie ankommen. Deutschland legt im Artikel 16a des Grundgesetzes fest, dass, „wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist (…)“, sich nicht darauf berufen kann, Asyl zu erhalten.

Wie man bei bestehender Rechts- und Vertragslage auf diese Anzahl von „Flüchtlingen“ in Deutschland kommen kann, ist nicht nachvollziehbar. Nur ein kleiner Bruchteil ist mit dem Flugzeug eingereist. Bei allen anderen Flüchtlingen handelt es sich um einen offenkundigen Bruch mit dem Dublin-Abkommen. Sehen wir der Wahrheit ins Auge: Die europäischen Verträge sind nicht das Papier wert, auf dem sie stehen.

[…]  Seit diesem Jahr schieben die übrigen europäischen Staaten sogar erstmals mehr Migranten nach Deutschland ab als umgekehrt. Dies geht aus einer Auswertung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hervor, die der „Welt am Sonntag“ vorliegt.

Deutschland versucht demnach in den meisten Fällen gar nicht, Ankommende in einen Durchreisestaat zurückzuführen. Von Januar bis Mai stellten zwar 309.785 Ausländer hierzulande einen Asylantrag – dem standen im gleichen Zeitraum aber nur 18.668 Übernahmeanfragen an andere Staaten gegenüber.

Doch selbst wenn die Staaten anerkennen, dass sie laut „Dublin“ für einen Asylantragssteller zuständig sind, bleibt dieser meist in Deutschland. […] Weiterlesen auf Die Welt.de

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